und Allgemeine Geschäftsbedingungen


Spielstunden ab 7 Monate bis ... :

je Stunde/eine Teilnahme: 6,00 Euro

10er Karte plus 1 Stunde gratis: 60,-- Euro

öffentliches Training (für Fortgeschrittene) und die Erziehungsspaziergänge:

je Stunde/eine Teilnahme: 18,00 Euro

8er Karte: 125,-- Euro

Agility, Trickschule,

Dummytraining ... die SPAßKARTE für die "Spaßstunden"

je Stunde/eine Teilnahme 15,00 Euro

8er Karte: 100,-- Euro

Welpenspielstunden (für Hunde ab 8 Wochen):

- 8 er Karte

140,-- Euro

- einzeln:

Samstag und Mittwoch pro Teilnahme 20,00 Euro

Grunderziehungskurs nach BHV-Richtlinien:

7 x Kursstunden 180,00 Euro, für Teilnehmer der Welpenspiel-und lernstunde die mindestens eine 8 er Karte erworben haben 150,00 Euro (Für Clubmitglieder 90,-- Euro)

Hundeführerschein nach BHV:

300,-- Euro

( 9 x Praxis und 1 x Theorie)

Einzelstunden:

- Grunderziehung: 45,-- Euro Privat-Einzeltrainingsstunden in Grundgehorsam (Theorie und Praxis) (zzgl. Anfahrt 0,80 Euro/Kilometer)

- Verhaltenstherapeutische/psychologische Einzelstunden: 1. Stunde 70,00 Euro, jede weitere 60,00 Euro (Theorie und Praxis sowie Therapieplan, Preis für Hunde, Katze, Nager)

Clubmitgliedschaft: 60-- Euro/Monat pro Hund für mindestens 6 Monate (inklusive offenes Training, Spiel-und sozialstunden, Spaßstunden. Zuzahlung für den Erziehungskurs 90,-- Euro)

Ausgeschlossen von der Clubmitgliedschaft sind der BHV - Hundeführerscheinkurs, Einzelstunden, Welpenspielstunden und Seminare.

Hundepension, Tagesbetreuung:

!!! ACHTUNG !!! Preise gelten für Bestandskunden, wir nehmen im Moment keine neuen Hunde in Betreuung

- bis 12 Stunden: 23,00 Euro/pro Kalendertag

- ab 12 Stunden: 28,00 Euro/pro Kalendertag

- bei Urlaubsunterbringung wird in Kalendertagen abgerechnet, der Kalendertag beginnt 0.00 Uhr und endet 24.00 Uhr

- Sonn- und Feiertagszuschlag 15,00 Euro/Kalendertag

- die Abholung und Bringung kostet pro gefahrenem Kilometer 0,80 Euro

Die Preisliste ist ab Veröffentlichung gültig.

Bei jeglichen Kursgebühren der Hundeschule Werder, Frances Trambowsky sind etwaige Änderungen vorbehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hundeschule und Hundebetreuung

1. Betreuung und Hundeschule 

1.1. Zwischen dem Hundehalter, der sein Tier in Betreuung gibt, und der Hundeschule Werder Hundepension Frances Trambowsky wird ein Vertrag geschlossen. Bestandteil jedes Betreuungsvertrages sind die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Vor Abschluss des Betreuungsvertrages wird jeder Tierhalter ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Jeder Tierhalter, der mit der Hundeschule Werder Hundepension Frances Trambowsky einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 

Teilnahmevorraussetzungen Hundeschule

Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes an den angebotenen Kursen ist ein gültiger vollständiger Impfschutz (wie er dem Alter des Hundes entsprechend möglich ist). Der Impfpass ist der Hundetrainerin zu Beginn eines Kurses vorzulegen. Wir weisen darauf hin, dass auch geimpfte Hunde sich (mit z. B. Husten) anstecken können!

Die Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier, das kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei ist und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen. Hunde mit Bewegungsstörungen (z.B. Lahmheiten) können nicht an der Stunde teilnehmen, sondern sollten erst einer tierärztlichen Untersuchung unterzogen werden.

Die Unterrichtsgebühr für die angebotenen Stunden und/oder für die gesamte vereinbarte Unterrichtszeit ist am ersten Kurstag fällig (vorher per Überweisung oder am ersten Kurstag in Bar).

Der Unterricht findet in der Regel bei jedem Wetter statt. Sollten die Witterungsbedingungen unzumutbar sein, wird der Unterricht rechtzeitig abgesagt. In diesem Fall wird die Unterrichtsstunde für Teilnehmer der Kurse nachgeholt.

Die Hundeschule behält sich vor, Kurse bei zu geringer Teilnehmerzahl angemessen zu kürzen oder zu verlegen.

Die Hundeschule behält sich vor, in dringenden Fällen Unterrichtsstunden abzusagen. In diesen Fällen wird die Unterrichtsstunde für Teilnehmer der Kurse nachgeholt.

Eine Unterrichtsstunde dauert 55- 60 Minuten. Verspätungen des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Verminderung der Vergütung.

·   Vereinbarte Unterrichtstermine für Einzelstunden und Gruppenstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Unterrichtsstunden werden voll angerechnet. Bei allen Kursen mit vorgegebener Dauer werden versäumte Stunden und Fehlzeiten nicht erstattet. Ein Rücktritt vom gebuchten Kurs ist bis eine Woche vor Beginn des Kurses kostenfrei möglich. Danach ist keine Erstattung möglich.

·       Wird ein Teilnehmer oder sein Hund während der Kurszeit krank, oder eine Hündin heiß, so kann das Team nach Ende dieser Ausfallszeit den Kurs fertigführen. Sollte der betroffene Hund nach der Ausfallszeit altersmässig nicht mehr in den gebuchten Kurs hineinpassen, werden die Gebühren der nicht verbrauchten Stunden auf die Gebühren eines weiterführenden Kurs angerechnet. Die diesbezüglich entrichtete Gebühr für den Kurs kann nicht anteilig zurückgefordert werden. Kursgebühren, die ein Jahr lang nicht in Anspruch genommen wurden, verfallen.

Haftungsausschluss

 

Jeder Teilnehmer ist für seinen Hund verantwortlich. Er ist haftbar für alle Schäden/Verletzungen, die während des gesamten Aufenthaltes in der Hundeschule (nicht nur während des Kurses, sondern auch bei Begrüßung/Verabschiedung vom/zum Kurs und in den Pausen) und auch auf dem Weg dorthin durch ihn oder seinen Hund entstehen.

Für jeden teilnehmenden Hund sollte (im eigenen Interesse) eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

Die Hundeschule haftet nicht für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch mitgeführte Tiere entstehen, sowie Schäden an den mitgeführten Tieren und den Diebstahl/Verlust der Tiere.  Weiterhin besteht keine Haftung der Hundeschule für Personen- und Sachschäden sowie Diebstahl/Verlust während des Aufenthaltes in der Hundeschule.

Die Hundeschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Hundehalter oder seinem Hund oder Begleitpersonen durch die Anwendung der gezeigten Übungen, durch Eingreifen der Ausbilderin, den Freilauf der Hunde, Rangeleien von eigenen bzw. fremden Hunden beim Freilauf, durch die Nutzung von Geräten, infolge der Teilnahme am Unterricht entstehen. Alle Begleitpersonen sind durch den Hundehalter von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

Werden Hunde auf dem Übungsgelände abgeleint um miteinander spielen zu können, so handelt jeder Hundebesitzer eigenverantwortlich. Die Hundeschule haftet nicht für Schäden an Hund oder Mensch.

Dies gilt insbesondere für die Spielrunden während der Übungsstunde in den Kursen.

Schwangere Frauen handeln auf eigene Gefahr beim Betreten des Übungsgeländeszum Übungsbetrieb und/oder Spielrunden.   
Das Mitbringen von Kindern ist grundsätzlich erlaubt, jedoch muss sich jederzeit ein Erziehungsberechtigter beim Kind aufhalten. Eltern haften für ihre Kinder.

Kindern unter 12 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Übungsgelände während des Hundefreilaufs untersagt. Insbesondere bei den Spielrunden dürfen sich keine Kinder unter 12 Jahren auf dem Freilaufgelände befinden.

Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt und die Teilnahme an den Übungsstunden nur in Begleitung und Aufsicht eines Elternteils gestattet, oder bei entsprechender Einverständniserklärung der Eltern zulässig.

Das Begehen und Erklettern der Übungsgeräte (Hundesportgeräte) ist für alle Personen untersagt, insbesondere für Kinder. Eltern haften für Ihre Kinder.

Begleitende Kinder/Jugendliche sind von den Eltern zu beaufsichtigen.

Die Teilnahme an Trainings-, Agility-, Spazier- oder Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.

Freigang

Auf dem Gelände der Hundeschule und während der Übungsstunden herrscht generell Leinenzwang. Die Hunde dürfen erst auf ausdrücklichen Hinweis des Ausbilders/-in abgeleint werden.

Sofern es für die Ausbildung notwendig ist, den Hund von der Leine zu lassen, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dabei die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Die Hundeschule kann nur empfehlen, den Hund für die eine oder andere Übung frei zu lassen. Der Halter handelt eigenverantwortlich und trägt selbst das Risiko einer etwaigen Ordnungsstrafe.

1.2. Die Hundeschule Werder Hundepension Frances Trambowsky verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund unter Einhaltung des Tierschutzgesetzes art- und fachgerecht zu halten, für reichlich Auslauf zu sorgen, zu beschäftigen und liebevoll zu betreuen. Die Hundeschule Werder Hundepension Frances Trambowsky sichert eine Unterbringung im eigenen Haus und eine Betreuung  mit Familienanschluss zu. 

1.3. Die Hundeschule Werder Hundepension Frances Trambowsky benachrichtigt den Hundehalter unverzüglich, wenn bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten, oder der Hund bei der Eingewöhnung Probleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter verpflichtet sich, der Hundepension seinen Aufenthaltsort oder eine Telefonnummer während der Betreuung bekannt zu geben, so dass die Hundepension den Hundehalter kurzfristig erreichen kann.  

1.4. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung der Hundepension in einem Beratungsgespräch eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischen Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Tieres anzugeben und werden nachstehend schriftlich im Betreuungsvertrag festgehalten: 

 

1.5. Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen oder Hündinnen, die während der Betreuungszeit voraussichtlich läufig werden, nur nach besonderer Absprache aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung geben oder die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird für die auftretenden Folgen, insbes. Schwangerschaft, keine Haftung übernommen. Der Hundehalter stellt eine Hygienehose mit Zubehör zur Verfügung.

1.6. Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Die Hundeschule Werder Hundepension Frances Trambowsky übernimmt keine Haftung für Erkrankungen des Hundes und deren Folgen.

1.7. Der Hundehalter verpflichtet sich, die Hundeschule Werder Hundepension Frances Trambowsky von Eigenschaften des Hundes wie Bissigkeit ohne Einschränkung in Kenntnis zu setzen. Dieses betrifft auch Auflagen des Hundes wie Maulkorb- oder Leinenzwang. Anderenfalls ist die Hundeschule Werder Hundepension Frances Trambowsky berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, ohne dass der Halter Anspruch auf Schadensersatz oder Rückerstattung jeglicher Leistungen hat. Ebenfalls möglich ist eine fristlose Kündigung bei starker Unverträglichkeit des Hundes oder Markierverhalten von Rüden im Wohnbereich.

1.8 Der Hundehalter weist durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice nach, dass für den zu betreuenden Hund eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen ist. Er verpflichtet sich, für durch seinen Hund entstandene Sachschäden in der Hundepension auch dann aufzukommen, wenn die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Sollte der Hund, während der Betreuungszeit in der Hundeschule Werder einen anderen Hund beissen, verpflichtet sich der Hundehalter, wie oben genannt, jegliche Kosten zu übernehmen. Die Hundeschule Werder, Frances Trambowsky schließt jegliche Haftung bei Beissvorfällen aus. Für die Kosten haftet der Hundehalter. 

2. Tierarztkosten/Tierheim

 

2.1. Der Hundehalter weist durch Vorlage des Impfausweises nach, dass der zu betreuende Hund gegen Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Parainfluenza geimpft ist. Der Hundehalter bestätigt dem Betreuungshunde ein Mittel gegen Flöhe und Zecke und sonstige andere Parasiten gegeben zu haben.

2.2. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund bei Erkrankungen oder Verletzungen durch einen Tierarzt nach Wahl behandelt wird. Die hierbei entstehenden Kosten zuzüglich Nebenkosten und einer Kostenpauschale von 10 € werden in voller Höhe vom Hundehalter übernommen. 

 

2.3. Der Hundehalter verpflichtet sich, seinen Hund nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Im Falle der Nichteinhaltung - ohne ausdrückliche Verlängerung der Betreuungsdauer per Vereinbarung, die auch mündlich oder per Mail erfolgen kann - wird der Hund nach 10 Tagen einem Tierheim nach Wahl der Hundepension zugeleitet. Alle in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.  

3. Betreuungspreise und Bezahlung 

3.1. Der Hundehalter verpflichtet sich, den Betreuungspreis bei der Abholung des Hundes in bar zu bezahlen. Sofern es sich um eine fortlaufende Tagesbetreuung handelt, erfolgt die Bezahlung am letzten Betreuungstag der jeweiligen Woche. 

3.2 Es gelten folgende Preise (jeweils exklusive Futter): 

Tagessatz bis 12 Stunden pro Kalendertag

18,00 Euro

Tagessatz ab 12 Stunden pro Kalendertag        

25,00 Euro

  

- Für Sonn- und Feiertage wird ein Zuschlag von 7 Euro pro Tag erhoben

- Für "Neuzugänge" ist in den ersten 14-Tagen der ersten Betreuung ein Zuschlag von 5 Euro pro Tag zu zahlen

   

3.2 Futterkosten sind im Preis nicht enthalten – Futter wird durch den Hundehalter gestellt. 

 

4.Sondervereinbarungen und Datenschutz

4.1. Kundendaten werden vertraulich behandelt, ausgenommen hiervon sind staatliche Stellen oder Tierärzte, denen die Hundepension zur Auskunft verpflichtet ist.  

5. Geschäftszeiten  

5.1. 

Das Bringen und Abholen ist jeweils in dem nachstehenden Zeitrahmen möglich. Die Zeiten bitten wir jedoch stets vorher abzusprechen.

Wochentag  Von    Bis   

Montag bis Freitag  7:00 Uhr 20:00 Uhr

Wochenende und Feiertage 9:00 Uhr 20:00 Uhr

 

6. Haftung  

6.1 Die Hundeschule Werder Hundepension Frances Trambowsky schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder grob vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.